ANLEINPFLICHT FÜR HUNDE AUF DER GANZEN INSEL !

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frische Luft
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ANLEINPFLICHT FÜR HUNDE AUF DER GANZEN INSEL !

Beitrag von frische Luft »

ANLEINPFLICHT FÜR HUNDE AUF DER GANZEN INSEL
Am 19.03.2024 von Klaus Kremer
Quelle: https://www.langeoognews.de/langeoog-ak ... n-insel-4/

Wie jedes Jahr weist die Inselgemeinde auf die Anleinpflicht für Hunde hin.
Die Insel Langeoog sei ein beliebter Urlaubsort, der besonders wegen seiner intakten Natur und seinem gepflegten Ortsbild besucht werde.
Die Insellage und die Zugehörigkeit zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer verlangen eine verstärkte Rücksichtnahme auf Mensch und Natur.
Das Nationalparkgebiet ist Nahrungs- und Rastgebiet für viele Zugvögel. Viele Vogelarten nutzen die Wattregion auch als Brut- und Aufzuchtgebiet.
Darüber hinaus seien die meisten Flächen außerhalb des Ortsbereiches Jagdgebiet, in denen auch zum Schutz von Fasanen, Hasen und Rehwild eine ganzjährige Anleinpflicht gilt.
Grundsätzlich sei auf Langeoog jeder verantwortlich handelnde Mensch willkommen. Das gelte auch für die ihn begleitenden Hunde. Die Gemeinde weise daher aus gegebenem Anlass noch einmal ausdrücklich auf die Regeln der Anleinpflicht auf Langeoog hin, die von jedem Hundebesitzer und jedem, der einen Hund führt, zu beachten seien.
Überall außerhalb des Ortsbereiches herrsche ganzjährig Leinenpflicht.
Das gelte auch für den Hundestrandbereich. Am Badestrand außerhalb des Hundestrandes dürfe man keinen Hund mit sich führen. Innerhalb des Ortes gilt vom 1. März bis 31. Oktober jeden Jahres Leinenpflicht.
Hundehalter:innen werden auch gebeten darauf zu achten, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde unmittelbar aufzunehmen und der Abfallentsorgung...
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